Anlage: 1 - 6
Beteiligung der Kommunen mit insgesamt 23 % (Verbundsatz) am Landesanteil der Gemeinschaftssteuern - darin enthalten ist ein Verbundsatzanteil von 1,17 % für den pauschalen Belastungsausgleich im Hinblick auf die kommunale Einheitslastenbeteiligung - sowie an vier Siebteln der Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer, Festsetzung des Verbundbetrages auf rund 8,42 Mrd. EUR (+ 6,31 % gegenüber 2011), Aufteilung auf Schlüsselzuweisungen, Bedarfszuweisungen, Investitionspauschalen - abzüglich der kommunalen Beteiligung an den Zins- und Tilgungsleistungen nach dem Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetz - und zweckgebundene Sonderpauschalen (Schulpauschale / Bildungspauschale und Sportpauschale);
Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs, Umsetzung der vom ifo-Institut gemachten Vorschläge (vgl. Vorl 14/1898) unter Beachtung der Beratungsergebnisse der ifo-Kommission (vgl. Vorl 15/21), insbes. Erhöhung des Soziallastenansatzes, Einführung eines Demografiefaktors sowie eines Flächenansatzes, Weiterentwicklung des Schüleransatzes, einmalige Hilfe zur Abmilderung der Umverteilungswirkungen der Strukturveränderungen im GFG (§ 19a);
Gliederung des Gesetzes: Teil 1 - Grundlagen, Teil 2 - Steuerverbund, Teil 3 - Zuweisungen außerhalb des Steuerverbundes, Teil 4 - Umlagegrundlagen, Umlagen, Teil 5 - Gemeinsame Vorschriften und Verfahren, Teil 6 - Inkrafttreten; Anlagen: 1) Ableitung der Finanzausgleichsmasse 2012, 2) Hauptansatzstaffel, 3) Kurortehilfe 2012, 4) Abwassergebührenhilfe 2012, 5) Gaststreitkräftestationierungshilfe 2012, 6) Anteile und Auszahlungstermine der Zuweisungen nach § 28 Abs. 3
Systematik: Kommunale Angelegenheiten * Finanzausgleich
Schlagworte: Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 * Gemeindefinanzen * Kommunaler Finanzausgleich * Kommunaler Haushalt * Steuerverteilung * Steuerverbund * Kreisumlage * Finanzzuweisung * Schlüsselzuweisung * Bedarfszuweisung * Investitionspauschale